Liebe Eltern,
wir möchten Sie bei der Urlaubsplanung unterstützen, indem wir Ihnen die Termine auf unserer Homepage zur Verfügung stellen. Für Ihre Planung finden Sie hier die
vollständige Ferienordnung NRW für die nächsten Schuljahre.
Sommerferien |
25.06.2022 - Dienstag, 09.08.2022 Die OGS ist ab 16.07.2022 geschlossen! |
Herbstferien |
01.10.2022 - 15.10.2022 Die OGS ist geöffnet! |
Allerheiligen (gesetzlicher Feiertag) |
Dienstag, 01.11.2022 |
Weihnachtsferien |
Freitag, 23.12.2022 - 07.01.2023 Die OGS ist geschlossen! |
1. bewegliche Ferientage (Karneval) |
Freitag, 17.02.2023 Die OGS ist geöffnet! |
2. bewegliche Ferientage (Rosenmontag) |
Montag, 20.02.2023 Die OGS ist geschlossen! |
3. bewegliche Ferientage (Karneval) |
Dienstag, 21.02.2023 Die OGS ist geöffnet! |
Osterferien |
01.04.2023 - 15.04.2023 Die OGS vom 03.04. bis 06.04.2023 geöffnet! |
Tag der Arbeit (gesetzlicher Feiertag) |
Montag, 01.05.2023 |
Christi Himmelfahrt (gesetzlicher Feiertag) |
Donnerstag, 18.05.2023 |
Pfingstferien |
27.05.2023 bis Dienstag, 30.05.2023 Die OGS ist geschlossen! |
Fronleichnam (gesetzlicher Feiertag) |
Donnerstag, 08.06.2023 |
Sommerferien |
Donnerstag, 22.06.2023 bis 05.08.2023 Die OGS ist ab 13.07.2023 geschlossen! |
An allen pädagogischen Tagen (Termine werden kurzfristig bekannt gegeben) ist die OGS von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr im Rahmen der Notfallbetreuung für angemeldete OGS-Kinder geöffnet.
Wichtige Hinweise zum Schluss
Sollte Ihr Kind unmittelbar vor oder nach den Ferien erkranken, muss immer ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
Diese Regelung gilt auch vor und nach beweglichen Ferientagen sowie vor und nach Feiertagen.
Bitte beachten Sie, dass eine Befreiung vom Unterricht vor Ferienbeginn und nach Ferienende grundsätzlich nicht möglich ist. Auf wirtschaftliche Gründe, z.B. günstige Tickest für Flüge kann ebenfalls grundsätzlich keine Rücksicht genommen werden. Bitte beachten Sie das bei der Planung Ihrer Reisen (z.B. Wochentage sowie die Uhrzeiten für den Hin- und Rückflug). Am Flughafen werden zusätzlich Kontrollen durchgeführt. Im Fall der fehlenden Uraubsgenehmigung der Schule kann die Mitnahme des schulpflichtigen Kindes verweigert werden.
Kinder die unentschuldigt unmittelbar vor oder nach den Ferien fehlen, müssen der Behörde für Schulpflichtüberwachung gemeldet werden. Dies hat in der Regel ein Bußgeld von 80 Euro pro Tag pro Erziehungsberechtigter pro Kind zur Folge.