Liebe Eltern,
wir möchten Sie bei der Urlaubsplanung unterstützen, indem wir Ihnen die Termine auf unserer Homepage zur Verfügung stellen. Für Ihre Planung finden Sie hier die vollständige Ferienordnung NRW für die nächsten Schuljahre.


Ferien und unterrichtsfreie Tage im Schuljahr 2023/2024

Sommerferien

Donnerstag, 22.06.2023 bis 05.08.2023

Die OGS ist ab 13.07.2023 geschlossen!

Herbstferien

30.09.2023 - 14.10.2023

Die OGS ist geöffnet!

Allerheiligen (gesetzlicher Feiertag)

Mittwoch, 01.11.2023

Weihnachtsferien

Donnerstag, 21.12.2023 - 06.01.2024

Die OGS ist geschlossen!

1. beweglicher Ferientag (Karneval)

Freitag, 09.02.2024

Die OGS ist geschlossen!

2. beweglicher Ferientag (Rosenmontag)

Montag, 12.02.2024

Die OGS ist geschlossen!

Osterferien

23.03.2024 - 06.04.2024

Die OGS ist bis 28.03.2024 geöffnet und

ab 02.04.2024 geschlossen!

Tag der Arbeit (gesetzlicher Feiertag)

Mittwoch, 01.05.2024

Christi Himmelfahrt (gesetzlicher Feiertag)

3. beweglicher Ferientag

Donnerstag, 09.05.2024

Freitag, 10.05.2024

Die OGS ist geschlossen!

Pfingstferien

18.05.2024 bis Dienstag, 21.05.2024

Die OGS ist geschlossen!

Fronleichnam (gesetzlicher Feiertag)

4. beweglicher Ferientag

Donnerstag, 30.05.2024

Freitag, 31.05.24

Die OGS ist geschlossen!

Sommerferien

 06.07.2024 bis 20.08.2024

Die OGS ist bis 26.07.2024 geöffnet und

ab 29.07.2024 geschlossen!

 

An allen pädagogischen Tagen (Termine werden kurzfristig bekannt gegeben) ist die OGS von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr im Rahmen der Notfallbetreuung für angemeldete OGS-Kinder geöffnet.


Wichtige Hinweise zum Schluss

 

Sollte Ihr Kind unmittelbar vor oder nach den Ferien erkranken, muss immer ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
Diese Regelung gilt auch vor und nach beweglichen Ferientagen sowie vor und nach Feiertagen.

 

Bitte beachten Sie, dass eine Befreiung vom Unterricht vor Ferienbeginn und nach Ferienende grundsätzlich nicht möglich ist. Auf wirtschaftliche Gründe, z.B. günstige Tickest für Flüge kann ebenfalls grundsätzlich keine Rücksicht genommen werden. Bitte beachten Sie das bei der Planung Ihrer Reisen (z.B. Wochentage sowie die Uhrzeiten für den Hin- und Rückflug). Am Flughafen werden zusätzlich Kontrollen durchgeführt. Im Fall der fehlenden Uraubsgenehmigung der Schule kann die Mitnahme des schulpflichtigen Kindes verweigert werden.

 

Kinder die unentschuldigt unmittelbar vor oder nach den Ferien fehlen, müssen der Behörde für Schulpflichtüberwachung gemeldet werden. Dies hat in der Regel ein Bußgeld von 80 Euro pro Tag pro Erziehungsberechtigter pro Kind zur Folge.


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Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen zur Schulpflicht.
Hinweise zur Schulpflicht.pdf
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