Vertragslaufzeit

Die Anmeldung eines Kindes zur Teilnahme an den außerunterrichtlichen Angeboten bindet für die Dauer eines Schuljahres  (01.08. bis 31.07.) und verpflichtet zur regelmäßigen und täglichen Teilnahme.

Seit dem Schuljahr 2023/2024 verlängert sich der OGS-Vertrag aus rechtlichen Gründen nicht mehr automatisch.

Eine Kündigung seitens der Eltern ist deshalb auch nicht mehr nötig.

 

Für das jeweils folgende Schuljahr muss die Teilnahme am OGS-Angebot mit dem Einreichen der Unterlagen wieder neu erfolgen.

Die Schule führt hierzu seit dem Jahr 2023 im Februar die Bedarfsabfrage durch. Für Kinder, deren Eltern dann keine Rückmeldung geben, läuft der OGS-Vertrag zum 31.07. aus. Ab 01.08. können die Kinder dann nicht mehr am OGS-Angebot teilnehmen.

Eine vorzeitige, unterjährige Abmeldung durch die Personensorgeberechtigten ist nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B. bei einem Umzug mit Schulwechsel) möglich.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Landeshauptstadt Düsseldorf und des Jugendamtes.


Kriterien zur Vergabe der OGS-Plätze

Die Kriterien wurden in der Schulkonferenz am 12.09.2022 evaluiert und neu abgestimmt.

1. alleinerziehend und berufstätig - Vollzeit

2. Berufstätigkeit beider Eltern - Vollzeit

3. alleinerziehend und berufstätig - Teilzeit

4. Berufstätigkeit beider Eltern - Vollzeit + Teilzeit

5. Berufstätigkeit beider Eltern - Teilzeit

6. Seiteneinsteigerkinder ohne Sprachkenntnisse

7. Geschwisterkinder

8. sonstige Bedarfe

Unter den Begriff der Berufstätigkeit fallen auch Berufsausbildungsmaßnahmen sowie ein Studium und Fort- bzw. Weiterbildungsmaßnahmen, z.B. Sprachkurse.

Bei der Einstufung im Rahmen der Teilzeittätigkeit wird neben der Stundenzahl auch die Arbeitszeit berücksichtigt.


Anlage zum OGS-Vertrag an der GGS Max-Halbe-Straße

Die Schulkonferenz hat mit dem Beschluss am 12.09.2022 die Anlage zum OGS-Vertrag evaluiert und folgende zusätzliche Vereinbarungen an der Gemeinschaftsgrundschule Max-Halbe-Straße zum OGS-Vertrag verbindlich festgelegt.

Öffnungszeiten der OGS während der Schulzeit und an Pädagogischen Tagen
Montag bis Donnerstag: 8.00 – 16.30 Uhr
Freitag: 8.00 – 15.00 Uhr

Öffnungszeiten in den Ferien
Montag bis Donnerstag: 8.00 – 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 – 15.00 Uhr

1. Die Schülerinnen und Schüler nehmen am Angebot der Offenen Ganztagsschule für die gesamte Dauer und möglichst im vollen Umfang von Montag bis Donnerstag bis 16.30 Uhr und am Freitag bis 15.00 Uhr teil.

2. Die Befreiung vom Angebot sollte die Ausnahme bleiben und ist in den folgenden Fällen auf schriftlichen Antrag möglich:
a.)    Wenn die Schülerinnen und Schüler am herkunftssprachlichen Unterricht teilnehmen ist eine Befreiung auf Antrag zu den u.a. Zeiten möglich. Fällt der HSU-Unterricht aus, kann das OGS-Angebot genutzt werden.

b.)    Wenn die Kinder an regelmäßigen außerschulischen Bildungsangeboten (Sportverein, Instrumentalunterricht, Künstlerische Angebote) teilnehmen, ist eine verbindliche Befreiung ab 15.00 Uhr möglich.
Der Antrag dafür muss halbjährlich oder für das komplette Schuljahr zum Beginn des Schuljahres (innerhalb der 1. Schulwoche) und zum Schulhalbjahr (bis zum 15.01.) schriftlich beim Schulleitungsteam gestellt werden. Der schriftliche Nachweis zur Teilnahme des außerschulischen Angebots ist beizulegen. Die Abholzeit ist dann verbindlich um 15.00 Uhr.

c.)    Weiterhin kann der Antrag für maximal 1 wöchentlichen Familiennachmittag gestellt werden. Der Antrag dafür muss ebenfalls halbjährlich oder für das komplette Schuljahr schriftlich beim Schulleitungsteam gestellt werden.
Die Abholzeit am Familientag ist 15.00 Uhr.

d.)    Für die Teilnahme an einem familiären Ereignis, einem Kindergeburtstag etc. können die Schülerinnen und Schüler in Absprache mit dem Gruppenleiter für 1 Tag befreit werden. Die Abholzeit sollte nicht vor 15.00 Uhr sein.

e.)    Wenn die Schülerinnen und Schüler an einer Therapie teilnehmen, ist die Befreiung für den Zeitraum der Therapie auf schriftlichen Antrag beim Schulleitungsteam (vor Therapiebeginn) möglich. Der Nachweis für die Therapie ist dafür schriftlich vorzulegen. Es gelten die u.a. Abholzeiten. Der Therapiebeginn sollte erst nach 15.00 Uhr und damit der Lernzeit sein.

f.)    Arzttermine sollten möglichst so gelegt werden, dass sie nicht vor 15.00 Uhr stattfinden. Die Befreiung kann im Fall eines Arztbesuches direkt mit der Gruppenleiterin/dem Gruppenleiter abgesprochen werden.

3. Das Schulleitungsteam entscheidet über die Anträge, eine Befreiung stellt die Ausnahme dar.

  • Die Befreiung ist deshalb an höchstens 2 Tagen pro Woche möglich (Ausnahme HSU, da dies als zusätzlicher Unterricht zählt – eine regelmäßige Teilnahme ist die Voraussetzung dafür).
  • Nehmen die Kinder an außerschulischen Angeboten teil, wird die Anzahl der Bildungsangebote in der Schule entsprechend gekürzt.
  • Im Rahmen der nachgewiesenen Begabtenförderung im künstlerischen, musischen und sportlichen Bereich kann die Anzahl der Befreiungstage, auch zeitlich begrenzt, erweitert werden. Dann entfällt allerdings die Teilnahme an den schulischen Bildungsangeboten. 

4. Damit die die Lernzeit und die Gruppenarbeit störungsfrei verlaufen kann und die Kontinuität der Bildungsangebote in der OGS gewahrt bleibt, werden die folgenden verbindlichen Abholzeiten festgelegt:

  • nach dem Unterricht
  • 13.30 Uhr (vor der Lernzeit)
  • 15.00 Uhr (nach der Lernzeit / am Freitag)
  • 16.30 Uhr (von Montag bis Donnerstag)

Bei einer Befreiung vor 15.00 Uhr achten die Erziehungsberechtigen darauf, dass die vollständigen Hausaufgaben im häuslichen Bereich angefertigt werden.

5. Für die Ferien in der OGS gelten folgende Regelungen:

  • Die Anmeldung für die Teilnahme am Ferienprogramm erfolgt verbindlich für jeweils 1 Ferienwoche. Die Teilnahme an Einzeltage ist nicht möglich.
  • Im Krankheitsfall müssen die Kinder in der Zeit von 8.00 Uhr bis 8.10 Uhr telefonisch unter der OGS-Telefonnummer (0211-89 23658) abgemeldet werden.
  • Unentschuldigte Fehlen kann zur Kündigung des OGS-Vertrages führen.