Die Anmeldung eines Kindes zur Teilnahme an den außerunterrichtlichen Angeboten bindet für die Dauer eines Schuljahres (01.08. bis 31.07.) und verpflichtet zur regelmäßigen und täglichen
Teilnahme.
Seit dem Schuljahr 2023/2024 verlängert sich der OGS-Vertrag aus rechtlichen Gründen nicht mehr automatisch.
Eine Kündigung seitens der Eltern ist deshalb auch nicht mehr nötig.
Für das jeweils folgende Schuljahr muss die Teilnahme am OGS-Angebot mit dem Einreichen der Unterlagen wieder neu erfolgen.
Die Schule führt hierzu seit dem Jahr 2023 im Februar die Bedarfsabfrage durch. Für Kinder, deren Eltern dann keine Rückmeldung geben, läuft der OGS-Vertrag zum 31.07. aus. Ab 01.08.
können die Kinder dann nicht mehr am OGS-Angebot teilnehmen.
Eine vorzeitige, unterjährige Abmeldung durch die Personensorgeberechtigten ist nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B. bei einem Umzug mit Schulwechsel) möglich.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Landeshauptstadt Düsseldorf und des Jugendamtes.
Die Vergabe nach dem Punktsystem wurden in der Schulkonferenz vom 08.10.2024 nach der Rechtsprüfung durch die Stadt Düsseldorf einstimmig abgestimmt.
Unter den Begriff der Berufstätigkeit fallen auch Berufsausbildungsmaßnahmen sowie ein Studium und Fort- bzw. Weiterbildungsmaßnahmen, z.B. Sprachkurse.
Alle zur Verfügung stehenden OGS-Plätze werden am 01.03. für das kommende Schuljahr neu verteilt. Nur die Unterlagen, die der Schule zu dem Zeitpunkt vorliegen, können bei der Bepunktung berücksichtigt werden.
Die Schulkonferenz hat mit dem Beschluss am 12.09.2022 die Anlage zum OGS-Vertrag evaluiert und folgende zusätzliche Vereinbarungen an der Gemeinschaftsgrundschule
Max-Halbe-Straße zum OGS-Vertrag verbindlich festgelegt.
Öffnungszeiten der OGS während der Schulzeit und an Pädagogischen Tagen
Montag bis Donnerstag: 8.00 – 16.30 Uhr
Freitag: 8.00 – 15.00 Uhr
Öffnungszeiten in den Ferien
Montag bis Donnerstag: 8.00 – 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 – 15.00 Uhr
1. Die Schülerinnen und Schüler nehmen am Angebot der Offenen Ganztagsschule für die gesamte Dauer und möglichst im vollen Umfang von Montag bis Donnerstag bis 16.30 Uhr und am Freitag bis 15.00
Uhr teil.
2. Die Befreiung vom Angebot sollte die Ausnahme bleiben und ist in den folgenden Fällen auf schriftlichen Antrag möglich:
a.) Wenn die Schülerinnen und Schüler am herkunftssprachlichen Unterricht teilnehmen ist eine Befreiung auf Antrag zu den u.a. Zeiten möglich. Fällt der
HSU-Unterricht aus, kann das OGS-Angebot genutzt werden.
b.) Wenn die Kinder an regelmäßigen außerschulischen Bildungsangeboten (Sportverein, Instrumentalunterricht, Künstlerische Angebote) teilnehmen, ist eine
verbindliche Befreiung ab 15.00 Uhr möglich.
Der Antrag dafür muss halbjährlich oder für das komplette Schuljahr zum Beginn des Schuljahres (innerhalb der 1. Schulwoche) und zum Schulhalbjahr (bis zum 15.01.) schriftlich beim
Schulleitungsteam gestellt werden. Der schriftliche Nachweis zur Teilnahme des außerschulischen Angebots ist beizulegen. Die Abholzeit ist dann verbindlich um 15.00 Uhr.
c.) Weiterhin kann der Antrag für maximal 1 wöchentlichen Familiennachmittag gestellt werden. Der Antrag dafür muss ebenfalls halbjährlich oder für das
komplette Schuljahr schriftlich beim Schulleitungsteam gestellt werden.
Die Abholzeit am Familientag ist 15.00 Uhr.
d.) Für die Teilnahme an einem familiären Ereignis, einem Kindergeburtstag etc. können die Schülerinnen und Schüler in Absprache mit dem Gruppenleiter für 1 Tag
befreit werden. Die Abholzeit sollte nicht vor 15.00 Uhr sein.
e.) Wenn die Schülerinnen und Schüler an einer Therapie teilnehmen, ist die Befreiung für den Zeitraum der Therapie auf schriftlichen Antrag beim
Schulleitungsteam (vor Therapiebeginn) möglich. Der Nachweis für die Therapie ist dafür schriftlich vorzulegen. Es gelten die u.a. Abholzeiten. Der Therapiebeginn sollte erst nach 15.00 Uhr und
damit der Lernzeit sein.
f.) Arzttermine sollten möglichst so gelegt werden, dass sie nicht vor 15.00 Uhr stattfinden. Die Befreiung kann im Fall eines Arztbesuches direkt mit der
Gruppenleiterin/dem Gruppenleiter abgesprochen werden.
3. Das Schulleitungsteam entscheidet über die Anträge, eine Befreiung stellt die Ausnahme dar.
4. Damit die die Lernzeit und die Gruppenarbeit störungsfrei verlaufen kann und die Kontinuität der Bildungsangebote in der OGS gewahrt bleibt, werden die folgenden verbindlichen Abholzeiten festgelegt:
Bei einer Befreiung vor 15.00 Uhr achten die Erziehungsberechtigen darauf, dass die vollständigen Hausaufgaben im häuslichen Bereich angefertigt werden.
5. Für die Ferien in der OGS gelten folgende Regelungen: