Die Teilnahme am OGS-Angebot ist beitragspflichtig

Der monatliche Beitrag für die Teilnahme am OGS-Angebot ist abhängig vom Einkommen der Eltern und wird

in 7 Stufen gestaffelt. Bei Einkünften bis 30.000 Euro (Stufe 1) ist die Teilnahme beitragsfrei, der Höchstbetrag beträgt zur Zeit 180 Euro.

 

Das Verpflegungsentgelt (Mittagessen) von derzeit 69 Euro muss zusätzlich für jedes Kind bezahlt werden.
Wird ein gültiger BUT Bewilligungsbescheid vorgelegt, muss ab dem 01.08.2019 kein Verpflegungsentgelt (Mittagessen) mehr gezahlt werden.

Die monatliche Zahlungsverpflichtung bleibt auch während der Schließungszeiten oder bei einer Erkrankung des Kindes bestehen.

Wird kein Einkommensnachweis abgegeben, wird automatisch der Höchstbetrag von z.Z. 180 Euro

zuzüglich z.Z. 69 Euro für das Verpflegungsentgelt  berechnet und abgebucht.

 

Das Entgelt muss in jedem Fall bis zum Vertragsende am 31.07. gezahlt werden, da eine unterjährige Kündigung grundsätzlich nur im Umzugsfall möglich ist. Nimmt das Kind verfrüht nicht mehr am OGS-Angebot teil, können die Kosten für das Verpflegungsentgelt früher gestrichen werden (Kulanzregelung des Trägers - es besteht kein Anspruch).