Die Teilnahme am OGS-Angebot ist beitragspflichtig

Der OGS-Vertrag wird für ein Schuljahr vom 01.08. bis 31.07. geschlossen und verlängert sich nicht automatisch um ein weiteres Jahr.

Der monatliche Beitrag für die Teilnahme (ohne Verpflegungsentgelt) am OGS-Angebot ist abhängig vom Einkommen der Eltern und wird aktuell in 7 Stufen gestaffelt. Bei Einkünften bis 30.000 Euro (Stufe 1) ist die Teilnahme beitragsfrei, der Höchstbetrag (Stufe 7) beträgt aktuell 180 Euro.

Alle Informationen für Eltern zum offenen Ganztag finden Sie auf der Homepage der Stadt Düsseldorf.

Das Verpflegungsentgelt (Mittagessen) von 75 Euro (ab 01.08.2024) muss zusätzlich für jedes Kind bezahlt werden.
Wird ein gültiger BUT Bewilligungsbescheid vorgelegt, muss nur ein kleiner Anteil des Verpflegungsentgelts (Mittagessen) gezahlt werden.

Die monatliche Zahlungsverpflichtung bleibt auch während der Schließungszeiten oder bei einer Erkrankung des Kindes bestehen.

Wird kein Einkommensnachweis abgegeben, wird automatisch der Höchstbetrag von aktuell 180 Euro
zuzüglich 75 Euro für das Verpflegungsentgelt  berechnet und abgebucht.

Das Entgelt muss in jedem Fall bis zum Vertragsende am 31.07. gezahlt werden, da eine unterjährige Kündigung grundsätzlich nur im Umzugsfall möglich ist. Nimmt das Kind verfrüht nicht mehr am OGS-Angebot teil, können die Kosten für das Verpflegungsentgelt früher gestrichen werden (Kulanzregelung des Trägers - es besteht kein Anspruch).