Liebe Eltern,
wir möchten Sie bei der Urlaubsplanung unterstützen, indem wir Ihnen die Termine auf unserer Homepage zur Verfügung stellen. Für Ihre Planung finden Sie hier die vollständige Ferienordnung NRW für die nächsten Schuljahre.


Ferientage und Feiertage im Schuljahr 2025/2026

Sommerferien

Samstag, 12.07.2025 bis Dienstag, 26.08.2025

Die OGS ist bis Donnerstag, 31.07.2025 geöffnet.

Ab Freitag, 01.08.2025 schließt die OGS bis zum Schulbeginn am 27.08.2025.

 

Tag der Deutschen Einheit

(gesetzlicher Feiertag)

Freitag, 03.10.2025

Herbstferien

Samstag, 11.10.2025 - Samstag, 25.10.2025

Die OGS ist bis 17.10.2026 geöffnet!

Allerheiligen (gesetzlicher Feiertag)

Samstag, 01.11.2025

Weihnachtsferien

Samstag, 20.12.2025 - Dienstag, 06.01.2026

OGS-Öffnung ab Montag, 05.01.2026 geplant.

1. beweglicher Ferientag (Karneval)

Freitag, 13.02.2026

OGS-Öffnung am Freitag, 13.02.2026 geplant.

2. beweglicher Ferientag (Rosenmontag)

Montag, 16.02.2026

Brauchtumstag - die OGS ist geschlossen!

Osterferien

Samstag, 28.03.2026 - Samstag, 10.04.2026

Die OGS ist vollständig geöffnet!

Tag der Arbeit (gesetzlicher Feiertag)

Freitag, 01.05.2026

Christi Himmelfahrt (gesetzlicher Feiertag)

Donnerstag, 14.05.2026

Pfingstferien

Samstag, 23.05.2026 bis Dienstag, 26.05.2026

OGS-Öffnung am Dienstag, 26.05.2026 geplant.

Fronleichnam (gesetzlicher Feiertag)

3. beweglicher Ferientag

 

Donnerstag, 04.06.2026

Freitag, 05.06.2026

OGS-Öffnung am Freitag, 05.06.2026 geplant.

Sommerferien

Samstag, 18.07.2026 bis Dienstag, 01.09.2026

Die OGS ist bis Freitag, 31.07.2026 geöffnet.

Ab Montag, 03.08.2026 schließt die OGS bis zum Schulbeginn am 03.09.2026.

 

An allen pädagogischen Tagen (Termine werden kurzfristig bekannt gegeben) ist die OGS von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr im Rahmen der Notfallbetreuung für angemeldete OGS-Kinder geöffnet.


Wichtige Hinweise zum Schluss

 

Sollte Ihr Kind unmittelbar vor oder nach den Ferien entschuldigt werden, muss auf Anfrage durch die Schule nachgewiesen werden, dass keine ferienverlängernde Maßnahme vorliegt. Diese Regelung gilt auch vor und nach beweglichen Ferientagen sowie vor und nach Feiertagen.

 

Bitte beachten Sie, dass eine Befreiung vom Unterricht vor Ferienbeginn und nach Ferienende grundsätzlich nicht möglich ist. Auf wirtschaftliche Gründe, z.B. günstige Tickest für Flüge kann ebenfalls grundsätzlich keine Rücksicht genommen werden. Bitte beachten Sie das bei der Planung Ihrer Reisen (z.B. Wochentage sowie die Uhrzeiten für den Hin- und Rückflug). Am Flughafen werden zusätzlich Kontrollen durchgeführt. Im Fall der fehlenden Urlaubsgenehmigung der Schule kann die Mitnahme des schulpflichtigen Kindes verweigert werden.

 

Kinder die unentschuldigt unmittelbar vor oder nach den Ferien fehlen und der Verdacht der ferienverlängernden Maßnahme vorliegt, wird die Behörde für Schulpflichtüberwachung einbezogen. Diese untersucht den Fall und erhebt im Nachweisfall z.B. ein Bußgeld von 80 Euro pro Tag pro Erziehungsberechtigter pro Kind.


Download
Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen zur Schulpflicht.
Hinweise zur Schulpflicht.pdf
Adobe Acrobat Dokument 80.6 KB